EU-Kommission beschließt Standardvertragsklauseln

EU-Kommission beschließt Standardvertragsklauseln
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Die Europäische Kommission hat heute zwei Durchführungsbeschlüsse gefasst:

- Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates

- Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 29 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates

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